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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Vertragsschluss findet zwischen der Kopfüber Sportreisen und Events GmbH, Gluckstraße 51, 49076 Osnabrück, vertreten durch Karoline Rothe (Vertragspartner 1) und den im Vertrag genannten Kunden (Vertragspartner 2) statt.
Vertragspartner 1 verpflichtet sich am vereinbarten Datum am vereinbarten Ort zur Stellung des vereinbarten Eventmoduls.
2. Der Aufbau der Aktionen erfolgt nach Absprache.
3. Für seine Leistungen erhält Vertragspartner 1 von Vertragspartner 2 eine vereinbarte Summe. Nach Ende der Veranstaltung und Erhalt der Rechnung wird die Gage sofort per Überweisung fällig. Der Vertrag ist nur dann gültig, wenn dieser unterschrieben innerhalb von 2 Wochen bei Vertragspartner 1 eingeht.
4. Darüber hinaus werden Informationen zur Veranstaltung kommuniziert, um einen reibungslosen Ablauf vor Ort zu gewährleisten.
5. Verstößt einer der Partner schuldhaft gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von € 450,00 als vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden. Bei Stornierung durch Vertragspartner 2 bis 2 Wochen vor der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 250,00 zzgl. MwSt. sofort fällig.
Bei Stornierung innerhalb von 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Zahlung in Höhe der vereinbarten Konventionalstrafe fällig. Bei Stornierungen oder Absagen innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Gage fällig.
6. Dem Vertragspartner 2 obliegen die Vornahme der Werbung und die Bereitstellung des Aktions-Ortes in abgesprochener Größe. Bei Stellung von Kletterwand oder Human-Table-Soccer sorgt Vertragspartner 2 für eine möglichst ebene und saubere Aktionsfläche. Für die, für den Transport der gebuchten Aktionen benötigten Fahrzeuge, sorgt Vertrags-partner 2 für angemessenen Parkraum in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungsfläche.
7. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Vertragspartners 2.
8. Der Vertragspartner 1 hat für einen angemessenen optischen Eindruck seiner Kleidung und Requisiten zu sorgen.
9. Vertragspartner 1 versichert, dass alle von ihm gestellten Geräte den Sicherheits-Bestimmungen entsprechen und ausreichend betreut werden. Er haftet nur für Schäden an Personen und Gegenständen, soweit mindestens ein grob fahrlässiges Verhalten seinerseits nachgewiesen werden kann. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt pauschal 3.000.000,00 EUR, für Vermögensschäden pauschal 250.000,00 EUR. Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für einzelne Personen auf 3.000.000,00 EUR begrenzt.
10. Die Nutzung der gebuchten Module oder Aktionen ist für die Teilnehmer und Gäste der Veranstaltung kostenfrei.
11. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
12. Der Gerichtsstand ist Osnabrück.